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Art 286 - Management des Gegenparteiausfallrisikos (CCR) – Grundsätze, Verfahren und Systeme

1. LfgNovember 2018

(1) 1Ein Institut schafft und erhält ein Rahmenkonzept für das CCR-Management, das folgende Komponenten beinhaltet:

Grundsätze, Prozesse und Systeme, die die Ermittlung, Messung, Steuerung und Genehmigung des Gegenparteiausfallrisikos und die interne Berichterstattung darüber sicherstellen,

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