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Art 281 - Standardmethode-Zinsrisikopositionen (Trost)

Trost1. LfgNovember 2018

(1) Zur Berechnung von Standardmethode-Zinsrisikopositionen wenden die Institute nachstehende Bestimmungen an.

(2) Standardmethode-Zinsrisikopositionen aus

Geldeinlagen, die die Gegenpartei als Sicherheit gestellt hat,

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