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Art 258 idF VO (EU) 2017/2401

1. LfgNovember 2018

Unterabschnitt 3
Methoden zur Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge

 

(1) Die Institute berechnen die risikogewichteten Positionsbeträge für eine Verbriefungsposition nach dem SEC-IRBA, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

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