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Art 243 idF VO (EU) 2017/2401 (Gapp/Blume)

Gapp/Blume1. LfgNovember 2018

*) Neufassung gültig ab 1.1.2019; vgl aber für Altverbriefungen die Übergangsvorschrift Art 2 VO (EU) 2017/2401 (abgedruckt bei Art 242).

(1) 1Positionen in einem ABCP-Programm oder einer ABCP-Transaktion, die als Positionen in einer STS-Verbriefung gelten, kommen für die Behandlung gemäß den Artikeln 260, 262 und 264 in Frage, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

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