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Art 243 CRR - Traditionelle Verbriefung (Gapp/Blume)

Gapp/Blume1. LfgNovember 2018

Abschnitt 2
Anerkennung der Übertragung eines signifikanten Risikos

 

(1) Der Originator einer traditionellen Verbriefung kann verbriefte Risikopositionen von der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge ausnehmen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

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