1Die Innenrevision oder eine andere vergleichbare unabhängige Revisionsstelle prüft mindestens einmal jährlich die Ratingsysteme des Instituts und deren Funktionsweise, einschließlich der Tätigkeit der Kreditabteilung sowie der PD-, LGD-, EL- und Umrechnungsfaktor-Schätzungen. 2Überprüft wird die Einhaltung aller geltenden Anforderungen.
Ehemalige unionsrechtliche Grundlagen: Anh VII, Teil 4, Nr 131 RL 2006/48/EG

