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Art 171 - Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools (Blume/Göttinger)

Blume/Göttinger1. LfgNovember 2018

(1) 1Ein Institut verfügt über genau festgelegte Definitionen, Prozesse und Kriterien für die Zuordnung von Risikopositionen zu den Ratingstufen oder Risikopools eines Ratingsystems; diese erfüllen die folgenden Anforderungen:

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