Art 171 - Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools (Blume/Göttinger)
Blume/Göttinger1. LfgNovember 2018
(1)1Ein Institut verfügt über genau festgelegte Definitionen, Prozesse und Kriterien für die Zuordnung von Risikopositionen zu den Ratingstufen oder Risikopools eines Ratingsystems; diese erfüllen die folgenden Anforderungen: