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Art 150 - Bedingungen für eine dauerhafte teilweise Verwendung (Blume/Göttinger)

Blume/Göttinger1. LfgNovember 2018

(1) 1Soweit sie zuvor die Erlaubnis der zuständigen Behörden erhalten haben, dürfen Institute, denen für die Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und der erwarteten Verlustbeträge für eine oder mehrere Risikopositionsklassen die Verwendung des IRB-Ansatzes erlaubt worden ist, auf folgende Risikopositionen den Standardansatz anwenden:

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