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Art 141 CRR - Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung (Steinböck)

Steinböck2. LfgSeptember 2023

1Eine Bonitätsbeurteilung einer auf die Landeswährung des Schuldners lautenden Position darf nicht verwendet werden, um ein Risikogewicht für eine andere auf eine ausländische Währung lautende Risikoposition desselben Schuldners abzuleiten.

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