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Art 136 CRR - Zuordnung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI (Steinböck)

Steinböck2. LfgSeptember 2023

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI

 

(1) 1EBA, EIOPA und ESMA arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Durchführungsstandards aus, um für alle ECAI festzulegen, welcher Bonitätsstufe nach Abschnitt 2 die jeweilige Bonitätsbeurteilung der ECAI entspricht (‚Zuordnung‘). Bei dieser Zuordnung wird objektiv und einheitlich verfahren.

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