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Art 118 CRR - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen (Steinböck)

Steinböck2. LfgSeptember 2023

Risikopositionen gegenüber folgenden internationalen Organisationen wird ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen:

Europäische Union und Europäische Atomgemeinschaft,Internationaler Währungsfonds,

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