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Art 116 CRR - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen (Steinböck)

Steinböck2. LfgSeptember 2023

(1) 1Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen, für die keine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird gemäß Tabelle 2 ein Risikogewicht nach der Bonitätsstufe zugewiesen, der Risikopositionen gegenüber dem Zentralstaat zugeordnet sind, in deren Hoheitsgebiet die öffentliche Stelle ihren Sitz hat:

Tabelle 2

Bonitätsstufe des Zentralstaats

1

2

3

4

5

6

Risikogewicht

20 %

50 %

100 %

100 %

100 %

150 %

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