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Art 15 - Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis für Wertpapierfirmengruppen

1. LfgNovember 2018

(1) 1Die konsolidierende Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall von der Anwendung des Teils 3 und des Titels VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU auf konsolidierter Basis absehen, vorausgesetzt

jede EU-Wertpapierfirma der Gruppe ermittelt den Gesamtrisikobetrag anhand der in Artikel 95 Absatz 2 oder Artikel 96 Absatz 2 beschriebenen alternativen Methode;

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