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Art 4 Abs 1 Nr 113 (Frank/Schirk)

Frank/Schirk1. LfgNovember 2018

II. Ausgewählte Begriffsbestimmungen

Nr 113: Geschäfts- und Firmenwert

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Als Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß Art 4 Abs 1 Nr 113 der Geschäfts- oder Firmenwert iSd geltenden Rechnungslegungsrahmens definiert. Der geltende Rechnungslegungsrahmen ist gemäß Art 4 Abs 1 Nr 77 jener Rechnungslegungsstandard, dem ein Kreditinstitut gemäß der VO (EG) Nr 1606/2002 (IFRS) oder der RL 86/635/EWG (Bilanzierungsrichtlinie) unterliegt. Gemäß Nr 115 ist der Geschäfts- bzw Firmenwert Teil der immateriellen Vermögenswerte.

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