Nr 16: Tochterunternehmen*)
1. Allgemeines und Historisches
Art 4 Abs 1 Nr 16 enthält die Legaldefinition des Begriffes „Tochterunternehmen“. Danach ist ein Tochterunternehmen ein Unternehmen, das iSd Art 4 Abs 1 Nr 37 von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird. Überdies gelten Tochterunternehmen von Tochterunternehmen ebenfalls als Tochterunternehmen des ursprünglichen Mutterunternehmens. Zweck der Legaldefinition ist es, dem Tochterunternehmensbegriff für die Zwecke der CRR eine einheitliche Bedeutung zu geben, um eine möglichst weitgehende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU zu erreichen und vor dem Hintergrund vielfältiger Rechtstraditionen unterschiedliche mitgliedstaatliche Interpretationen zu vermeiden.1 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es stRsp des EuGH2 ist, dass Vorschriften, die für die Ermittlung ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der MS verweisen, autonom und daher in sämtlichen MS gleich auszulegen sind. Das trifft auch auf den Tochterunternehmensbegriff des Art 4 Abs 1 Nr 16 zu.Seite 1

