Liebe Leserin, lieber Leser!
Ist es Ihnen womöglich auch so ergangen? Ich habe offen gestanden durchaus gemischte Gefühle, wenn ich sehe, dass bei dem von Markus Dellinger initiierten Kommentarprojekt zur CRR schon in der ersten Lieferung fünf Bände herausgekommen sind.
Als ich im Jahr 1975 angefangen habe bei Raiffeisen zu arbeiten, hatten wir als Rechtsgrundlage noch das deutsche Kreditwesengesetz aus dem Jahr 1939. 1979 wurde es vom österreichischen KWG abgelöst – das zu diesem Zeitpunkt übrigens mit ganzen 37 Paragraphen auskam. Und hat das Bankgeschäft damals schlechter funktioniert? Ich überlasse es Ihnen, sich eine Antwort zu bilden.

