„Gut Ding braucht Weile“, so heißt es im Sprichwort und wir hoffen, diesem Sprichwort mit der vorliegenden 3. Lieferung gerecht geworden zu sein, und zwar nicht nur, was die Weile, sondern vor allem, was das „gute Ding“ betrifft. Der Anspruch ist jedenfalls, einen Kommentar zu schreiben, der über eine Nacherzählung des Verordnungstextes deutlich hinausgeht, das Verständnis der zugrunde liegenden Wertungen ermöglicht und überzeugende Lösungen für die zahlreichen sich in der Praxis stellenden Auslegungsfragen bietet. Das haben wir natürlich auch dort versucht, wo wir mit Kommentierungen zur eben erst in Kraft getretenen CRR III wenig Zeit verstreichen ließen.

