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VI.8.4 ERLASS: „Präventivdienste Sonstige Fachleute/Präventionszeit (§§ 82a Abs 5 u. 82b ASchG)“

8. AuflJänner 2025

Seit 1. Jänner 2002 (ANS-RG) können die Tätigkeiten hinzugezogener geeigneter Fachleute zu 25 % in die Präventionszeit eingerechnet werden (§ 82a Abs 5, § 82b ASchG). Die in der Praxis bisher aufgetretenen Fragen sowie die Voraussetzungen zur Einrechnung werden im Folgenden zusammengefasst und in der Beilage näher ausgeführt:

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