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Anhang IV Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) (Streithofer)

Streithofer8. AuflJänner 2025

Auf Grund der §§ 5 und 18 Z 1 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetzASchG), BGBl Nr 450/1994, wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie auf Grund des § 132 Abs 3 Z 6 in Verbindung mit § 18 Z 1 ASchG wird für Betriebe und Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr 194, unterliegen, vom Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

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