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§ 132 Vollziehung (Milanovic)

Milanovic8. AuflJänner 2025

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist betraut:

hinsichtlich des § 63 Abs 3, soweit er sich auf die Bescheinigung über die Verlässlichkeit bezieht, und des § 63 Abs 5 der Bundesminister für Inneres,im Übrigen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

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