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§ 124 Aufhebung von Vorschriften (Milanovic)

Milanovic8. AuflJänner 2025

(1) Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten die nachstehenden Arbeitnehmerschutzvorschriften außer Kraft:

die als Bundesgesetz in Geltung stehende Verordnung über die Herstellung, Verpackung, Lagerung und Einfuhr von Thomasmehl, dRGBl I S 17/1931, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl Nr 696/1976;

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