[§ 120 entfällt gemäß Art I Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl I 118/2012]
§ 120 traf Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten (Sprengarbeitenverordnung – SprengV). Diese ist mit BGBl II Nr 358/2004 am 1.1.2004 in Kraft getreten. Die Übergangsregelung ist daher obsolet und wurde aufgehoben.