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§ 118 Bauarbeiten (Streithofer)

Streithofer8. AuflJänner 2025

(1) [Abs 1 entfällt gemäß Art II Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz, BGBl I 159/2001]

(2) [Abs 2 entfällt gemäß Art 1 Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl I 60/2015]

(3) Die Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl Nr 340/1994, (BauV), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung nach diesem Bundesgesetz. Für die Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung ist dieses Bundesgesetz maßgeblich.

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