Das ASchG geht von der Überlegung aus, dass
funktionierende innerbetriebliche Einrichtungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, verbunden mit einer stärkeren Einbindung der Arbeitnehmer, einen besonders wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen darstellen;