vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 72 ASchG - Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

Heider/Schneeberger7. AuflFebruar 2017

(1) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Durchführung des 6. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln:

jene Tätigkeiten, für die ein Nachweis der Fachkenntnisse erforderlich ist, die Ermächtigung nach § 63 einschließlich der Grundzüge der Ausbildung zur Vermittlung der notwendigen Fachkenntnisse sowie die Anerkennung ausländischer Zeugnisse über den Nachweis der Fachkenntnisse,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte