zu § 41 ASchG - Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen
Heider/Schneeberger7. AuflFebruar 2017
(1) Arbeitgeber müssen sich im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren hinsichtlich aller Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.