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zu § 18 ASchG - Verordnungen

Heider/Schneeberger7. AuflFebruar 2017

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Durchführung des 1. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln:

die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, wobei die Art der Tätigkeiten und die Größe des Unternehmens bzw der Arbeitsstätte, Baustelle oder auswärtigen Arbeitsstelle zu berücksichtigen sind,

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