Mit 1. Jänner 1995 traten wesentliche Teile des EU-konformen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes in Kraft. Das Gesetz brachte eine Reihe von Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Oberstes Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dadurch sollen auch die betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten reduziert werden.