Allgemeiner Teil
1. Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) ist paraphiert. Es ist damit zu rechnen, daß es mit dem 1. Jänner 1993 oder etwas später im Jahr 1993 in Kraft treten wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die österreichische Rechtsordnung den im EWR-Abkommen aufgezählten EG-Vorschriften anzupassen.

