Am 25. Juli 1985 verabschiedete der Rat der Europäischen Gemeinschaften die „Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte“.
Am 25. Juli 1985 verabschiedete der Rat der Europäischen Gemeinschaften die „Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte“.
