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E I-92 – OGH 22.10.2014, 3 Ob 168/14y

Rabl1. AuflNovember 2016

außerordentliche Revision zurückgewiesen

Aus der Begründung:

1. Ein Produkt ist nach § 5 Abs 1 PHG fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, insbesondere (Z 2) angesichts des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden muss. Das Vorliegen eines Fehlers ist am

Seite 439

Kriterium der Sicherheitserwartung durchschnittlicher Verbraucher dieses Produkts zu messen (OGH 7 Ob 49/01h = SZ 74/62 = ecolex 2001/238, 671 [Ch. Rabl] mwN; 8 Ob 21/11p = ZVR 2013/205, 371 [Ch. Huber]).

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