ordentlicher Rekurs zugelassen
Aus der Begründung
Gemäß § 1 Abs 1 PHG idF vor der Novelle 1993 haftet für den Ersatz des Schadens, der durch den Fehler eines Produktes entsteht,
ordentlicher Rekurs zugelassen
Aus der Begründung
Gemäß § 1 Abs 1 PHG idF vor der Novelle 1993 haftet für den Ersatz des Schadens, der durch den Fehler eines Produktes entsteht,
