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E I-4 – OGH 3.2.1994, 8 Ob 536/93

Rabl1. AuflNovember 2016

ordentliche Revision zugelassen

Aus der Begründung

Der Kläger meint, das Berufungsgericht habe den Ausspruch über die Zulässigkeit nur mangelhaft begründet; streitentscheidend sei nämlich, ob der Hersteller eines Teilproduktes für den Schaden am Endprodukt nach dem PHG hafte und ob der Importeur des Endproduktes für Schäden, die ein – aus der Warte des Endproduktherstellers gesehen – (fehlerhaftes) Teilprodukt am Endprodukt verursache, nach dem PHG zur Verantwortung gezogen werden könne; hiezu fehle ebenfalls eine oberstgerichtliche Rechtsprechung.

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