zu § 23a KStG - Sanierungsgewinne (Bergmann/A. Lehner)
Bergmann/Lehner1. AuflMärz 2015
(1) Zu den Einkünften gehören Sanierungsgewinne, das sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind.