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zu § 23a KStG - Sanierungsgewinne (Bergmann/A. Lehner)

Bergmann/Lehner1. AuflMärz 2015

(1) Zu den Einkünften gehören Sanierungsgewinne, das sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind.

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