Die für KI/FI relevanten Bestimmungen der Geldwäscheprävention
waren vor allem in den §§ 39 ff BWG normiert, welche die drei Vorläufer Geldwäsche-Richtlinien (1. Geldwäsche-Richtlinie
RL 91/308/EWG , 2. Geldwäsche-Richtlinie
RL 2001/97/EG , 3. Geldwäsche-Richtlinie
RL 2005/60/EG ) umgesetzt hatten.