2. Abschnitt – Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung
2. Abschnitt – Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung