vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 93 ArbVG (Auer-Mayer)

Auer-Mayer12. AuflApril 2020

Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer

 

Der Betriebsrat ist berechtigt, zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen Unterstützungseinrichtungen sowie sonstige Wohlfahrtseinrichtungen zu errichten und ausschließlich zu verwalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte