Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
Vor Ablauf des im § 61 Abs 1 bezeichneten Zeitraumes endet die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, wenn
Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
Vor Ablauf des im § 61 Abs 1 bezeichneten Zeitraumes endet die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, wenn