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Arbeitsverfassung: Handbuch, Lindmayr
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zu § 54 BRGO Betriebsausschuss
Lindmayr
8. Aufl
Juni 2015
Betriebsausschuss
Lindmayr
, Handbuch der Arbeitsverfassung
8
(2015) Rz 1157
1157
(1) In Betrieben, in denen ein Betriebsausschuss errichtet ist, werden, sofern § 56 nicht anderes bestimmt, vom Betriebsausschuss folgende Befugnisse ausgeübt:
Beratungsrecht (§ 92 ArbVG);
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