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zu § 52e BRGO Befugnisse des Zentraljugendvertrauensrates

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Befugnisse des Zentraljugendvertrauensrates

1153
In Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Zentraljugendvertrauensrat insbesondere

in allen Angelegenheiten, die gemeinsame Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer des Unternehmens betreffen, beim Zentralbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, unmittelbar bei der Unternehmensleitung entsprechende Maßnahmen beantragen und die Beseitigung von Mängeln verlangen;

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