Befugnisse des Zentraljugendvertrauensrates
In Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Zentraljugendvertrauensrat insbesondere in allen Angelegenheiten, die gemeinsame Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer des Unternehmens betreffen, beim Zentralbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, unmittelbar bei der Unternehmensleitung entsprechende Maßnahmen beantragen und die Beseitigung von Mängeln verlangen;
