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zu § 40 BRGO Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichenArbeitnehmer zu den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichenArbeitnehmer zu den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates

1136
Die jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebes können Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen bei jedem Mitglied des Jugendvertrauensrates vorbringen.

Seite 535

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