Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichenArbeitnehmer zu den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates
Die jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebes können Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen bei jedem Mitglied des Jugendvertrauensrates vorbringen. <i>Lindmayr</i>, Handbuch der Arbeitsverfassung<sup>Aufl. 8</sup> (2015), Seite 535 Seite 535