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Arbeitsverfassung: Handbuch, Lindmayr
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zu § 36 BRGO Jugendversammlung
Lindmayr
8. Aufl
Juni 2015
Abschnitt 7
Jugendvertretung im Betrieb
Jugendversammlung
Lindmayr
, Handbuch der Arbeitsverfassung
8
(2015) Rz 1133
1133
(1) Die Jugendversammlung ist vom Jugendvertrauensrat mindestens einmal in jedem Kalenderhalbjahr einzuberufen.
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