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zu § 64i BRWO Durchführung der Wahl

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Durchführung der Wahl

1086
Auf die Durchführung der Wahl ist § 48 sinngemäß anzuwenden. Zur Anfechtung der Wahl zum Zentraljugendvertrauensrat ist auch der Zentralbetriebsrat berechtigt. (BGBl 1987/365)

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