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zu § 64h BRWO Wahlvorschläge und Stimmgewichtung

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Wahlvorschläge und Stimmgewichtung

1085
Auf die Erstellung und Behandlung von Wahlvorschlägen sind die Bestimmungen des § 46, auf die Ermittlung der den Wahlberechtigten zustehenden Stimmenzahl nach dem Grundsatz der Stimmgewichtung die Bestimmungen des § 47 sinngemäß anzuwenden. (BGBl 1987/365)

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