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zu § 64c BRWO Wahlgrundsätze

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Wahlgrundsätze

1081
(1) Die Mitglieder des Zentraljugendvertrauensrates sind von der Gesamtheit der im Unternehmen errichteten Jugendvertrauensräte aus ihrer Mitte geheim und nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen. Wird nur ein Wahlvorschlag eingebracht, so sind die Mitglieder des Zentraljugendvertrauensrates mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu wählen.

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