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Arbeitsverfassung: Handbuch, Lindmayr
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zu § 59a BRWO Einheitlicher Stimmzettel
Lindmayr
8. Aufl
Juni 2015
Einheitlicher Stimmzettel
Lindmayr
, Handbuch der Arbeitsverfassung
8
(2015) Rz 1073
1073
Auf die Erstellung des Stimmzettels ist § 21a mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei getrennter Wahl gemäß § 51 Abs 2 nach Gruppen gesonderte Stimmzettel aufzulegen sind.
(BGBl 1990/690)
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