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zu § 40 BRWO Aktives und passives Wahlrecht

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Aktives und passives Wahlrecht

1049
Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl (§ 45) in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte.

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