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§ 34 GebG (Bavenek-Weber)

Bavenek-Weber7. LfgNovember 2023

IV. Abschnitt
Schlußbestimmungen.

Der IV. Abschnitt ist mit Schlussbestimmungen überschrieben und umfasst die §§ 34, 35 und 37. § 34 regelt spezielle Verfahren zu den §§ 114, 144 und 158 BAO, § 35 enthält abschnitts- und tarifpostenübergreifende Befreiungen und in § 37 finden sich die Übergangsbestimmungen.

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