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Markenrecht: Praxiskommentar, Grünzweig
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§ 4 MarkSchG (Grünzweig)
Grünzweig
15. Lfg
März 2025
§ 4 (1)
Von der Registrierung ausgeschlossen sind Zeichen, die
ausschließlich bestehen
aus Staatswappen, aus Staatsfahnen oder anderen staatlichen Hoheitszeichen oder aus Wappen inländischer Gebietskörperschaften,
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