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7/Verfahren nach den §§ 9, 10 AlVG

23. LfgAugust 2024

Bundesrichtlinie zum Verfahren nach den §§ 9, 10

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Gültig ab:

01.01.2024

Erstellt von:

GZ: BGS/SfA/0502/9794/2023

Nummerierung:

SFA/7-2023

Dokumentation:

Service für Arbeitskräfte (SfA)

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